Agrarsoziale Gesellschaft e.V.

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ASG-Positionspapier 2018:

Forderungen zur Zukunft der Förderung ländlicher Räume durch die EU

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Ziele:

  • Zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in den ländlichen Regionen sind weiterhin große Anstrengungen erforderlich. Angesichts der demografischen Entwicklung und der rasanten Fortschritte bei der Digitalisierung vergrößert sich zurzeit die Kluft zwischen Stadt und Land dramatisch. Ein ausreichend hohes, solides und sicheres Budget zur Förderung der ländlichen Entwicklung auf EU- und Bundesebene ist daher zwingend erforderlich, damit die nach wie vor bestehenden strukturellen Probleme bewältigt und die ländlichen Regionen zukunftsfähig und attraktiv gestaltet werden können.


  • Um ein Leben und Arbeiten in den ländlichen Räumen auch künftig zu ermöglichen, ist der Zugang zu allen ESI-Fonds erforderlich. Nur so können die notwendigen Maßnahmen zur Daseinsvorsorge einschließlich ärztlicher Versorgung, Pflege und Bildung sowie Infrastruktur-Maßnahmen einschließlich flächendeckender Breitbandanbindung umgesetzt werden.


  • Die Unterstützungsmöglichkeiten im Bereich der ländlichen Entwicklung müssen möglichst breit angelegt sein, um den gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen bedarfsorientiert begegnen zu können. Unter dem Grundsatz „Smart Villages“ dürfen daher keine inhaltlichen Einschränkungen erfolgen.


  • Die ländlichen Regionen zeichnen sich durch eine große Vielfalt aus. Die operativen Entwicklungsziele und Maßnahmen müssen daher in der jeweiligen Region festgelegt werden. Dort können die Menschen am besten entscheiden, was zur Entwicklung ihrer Dörfer und Gemeinden sinnvoll ist. EU und Bund sollten sich auf die Definition strategischer Zielvorgaben mit Kernzielen beschränken. Subsidiarität muss gelebt werden.


  • Das Ehrenamt und Frauen müssen besseren Zugang zu Förderung erhalten, um zur Entwicklung des ländlichen Raumes beitragen zu können. Anträge unter Einbeziehung von Jugendorganisationen und –initiativen (Jugendverbände, Junglandwirteorganisationen etc.) bei ELER, ESF, EFRE werden generell mit maximalen EU-Fördersätzen bezuschusst.

Instrumente:

  • Die Umsetzung sollte wie bisher wo sinnvoll und möglich mit partizipativen Ansätzen wie bei der LEADER-Methode bottom-up erfolgen. Dabei werden die Menschen vor Ort in die Zielsetzung und Projektgestaltung mit einbezogen. Sie wissen am besten, wie ihre Region fit für die Zukunft und attraktiv für die dort lebenden Menschen gestaltet und welche Probleme mit welchen Maßnahmen gelöst werden können.


  • Die Vielfalt der Regionen, die Unterschiede von Dorf zu Dorf machen deutlich, dass es selbst in Zeiten knapper Mittel auf der Ebene von EU und Bund – insbesondere auch bei der GAK – auf keinen Fall zur Bildung von räumlichen Förderkulissen kommen darf. Die Förderung von Orten als Ganzes ist wichtig, sie muss sich zuvorderst an den fachlichen Zielvorgaben ausrichten.


  • Viele politisch gewünschte Programme und Maßnahmen scheitern in der Umsetzung an mangelnden Kofinanzierungsmöglichkeiten. Hier kann ein differenziertes Kofinanzierungssystem helfen, bei dem die Höhe der Förderung je nach Verhältnis zwischen gesellschaftlichem und wirtschaftlichem Interesse flexibel gestaltet werden kann. Über die Art der Kofinanzierung sollten die Mitgliedstaaten selbst bestimmen dürfen.

    Die ständig gestiegenen Verfahrensregeln bei der Umsetzung der Förderung haben zu einer großen Verunsicherung bei Maßnahmeträgern und Verwaltungen geführt. Nicht die Durchführung sinnvoller Maßnahmen, sondern die Prüfbarkeit von Zielerreichung und Mittelverwendung stehen mittlerweile im Mittelpunkt. Daher bedarf es deutlich vereinfachter Verfahren bei der Vergabe der Fördermittel. Der von Sachsen vorgeschlagene ELER-Reset stellt eine sehr gute Grundlage für die kommende Förderperiode dar. Da die ländlichen Regionen Zugang zu allen Fonds benötigen, sollten einheitliche Regeln für alle EU-Fonds gelten, wo dies sinnvoll ist, z. B. bei investiven Maßnahmen. Die jetzigen Unterschiede sind für Maßnahmenträger und Verwaltungen oft nicht nachvollziehbar. Aufgrund der derzeitigen dramatischen Entwicklung von Städten und ländlichen Regionen mit rasant steigender Kluft der Arbeits- und Lebensverhältnisse ist eine schnelle und verlässliche Definition der Regeln für die künftige Förderung dringend erforderlich. Wir benötigen rechtzeitig verbindliche Verordnungstexte, auf die sich alle auch verlassen können müssen.

  • Die Umsetzung der Förderung sollte in einem Klima des Vertrauens und nicht wie derzeit in einem Klima des Misstrauens erfolgen. Auch hier kann mehr Subsidiarität gelebt werden. Es genügt jeweils nur eine Kontrollebene. Doppelkontrollen sind nicht erforderlich. Statt vielschichtiger Prüfungs- und Kontrollverfahren, bei denen die Kommission die Mindeststandards vorgibt und national bzw. regional Verfahrensbestimmungen partizipativ festgelegt werden, sollte das Single Audit-Verfahren eingeführt werden.


  • Das Sanktionssystem muss angemessen und schlüssig sein. Hier sollte eine Wesentlichkeitsschwelle eingeführt werden. Bei Bagatellfehlern kann Toleranz gelten. Fahrlässigkeit bei administrativen Form- und Verfahrensfehlern sollte nur in Ausnahmefällen zu Sanktionen führen. Eine Bestrafung darf es nur bei betrügerischem Vorsatz geben.


  • Wünschenswert wäre ein modernes, deutlich vereinfachtes Monitoringsystem. Ähnlich einem Führungskräftecontrolling in der Wirtschaft kann zielorientiert und zahlenbasiert berichtet werden mit kurzen Übersichten statt langer Berichte. Die Verwaltungsebenen sollten an der Zielerreichung aktiv und flexibel mitwirken können. Das fördert die bessere, lebensnähere Umsetzung der politischen Zielsetzungen.

Der Vorstand, Göttingen, 12. Januar 2018
 


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