Untersuchung zum Vertragsbestandteil von Hofübergabeverträgen |
„Hege und Pflege in kranken und alten Tagen“ |
Gefördert durch | Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Arbeitsamt Göttingen |
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Aufgabenstellung und Zielsetzung |
Vor dem Hintergrund der zum 1.1.1995 eingeführten Pflegeversicherung wurde untersucht, welche Regelungen bezüglich der Hege und Pflege von Altenteilern heute in Übergabeverträgen üblich sind, inwiefern diese allen Vertragsparteien Erblassern, Hofnachfolgern und weichenden Erben sowie deren Anliegen gerecht werden und welche Auswirkungen sie auf die landwirtschaftlichen Familien, insbesondere die Frauen, haben. |
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Methodisches Vorgehen |
Im Rahmen der Studie wurden Befragungen mit ca. 40 Personen, teilweise in Form eines persönlichen Gesprächs, überwiegend jedoch als telefonische Intensivinterviews, durchgeführt. Bei den Befragten handelte es sich vornehmlich um Bauern und Bäuerinnen sowie Berater/innen und Juristen. Neben den Einzelgesprächen wurde im Rahmen der Studie ein Gruppengespräch mit acht Bäuerinnen geführt, welches dazu diente, in der Gruppe formulierte Leitgedanken aufzunehmen. Die Untersuchung erfolgte in mehreren Regionen Niedersachsens, ihre Ergebnisse lassen sich jedoch im Hinblick auf die Betrachtung der Hofübergabesituation auf andere Bundesländer übertragen. |
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Ergebnisse |
Vor allem sind es die Frauen auf den landwirtschaftlichen Betrieben, von denen erwartet wird, dass sie sowohl aus moralischer Verpflichtung als auch aus Kostengründen heute wie früher Pflegetätigkeiten übernehmen. Dies ist jedoch mit ihren zunehmend individualisierten Lebensentwürfen immer schwieriger in Einklang zu bringen und kann zu Einkommenseinbußen führen.
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Durch die Einführung der Pflegeversicherung zum 1. Januar 1995 haben die Altenteiler landwirtschaftlicher Betriebe unabhängig von Hege- und Pflegevereinbarungen im Übergabevertrag im Falle einer Pflegebedürftigkeit einen Anspruch auf Pflegeleistungen aus der Pflegeversicherung. Damit und aufgrund gesellschaftlicher Veränderungen rückt auch auf landwirtschaftlichen Betrieben die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen durch Sozialstationen etc. oder die Unterbringung von Altenteilern in Pflegeheimen näher. Darüber hinaus hat die Einführung der Pflegeversicherung Anhaltspunkte für die Wertermittlung von Pflegeleistungen gebracht. In neueren Hofübergabeverträgen werden Einschränkungen des Passus “Hege und Pflege ...” vielfach in Anlehnung an die Pflegestufe I der Pflegeversicherung vorgenommen oder auf die entsprechende Geldsumme begrenzt.
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Weichende Erben/-innen waren bisher weder vertraglich zur Leistung von Hege- und Pflegetätigkeiten verpflichtet, noch kamen bei der Pflege auf dem landwirtschaftlichen Betrieb Kosten auf sie zu. Weitreichende Konsequenzen können sich für sie ergeben, wenn die Frauen für Pflegeleistungen nicht wie in der Vergangenheit zur Verfügung stehen. Wird es erforderlich, Altenteiler in Pflegeheimen unterzubringen, können sie für Unterhaltsansprüche herangezogen werden. Damit sind weichende Erben/-innen verstärkt von den gesellschaftlichen Veränderungen betroffen und heute mehr denn je für die Pflege von Altenteilern mitverantwortlich. |
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Veröffentlichung |
Der Projektbericht ist in der Materialsammlung der Agrarsozialen Gesellschaft e.V., Nr. 201, erschienen. |